1. Besteht nach dem Ergebnis der für Sie kostenfreien Überprüfung durch unsere Vertragsanwälte eine Möglichkeit, Ihre Miete zu senken, nimmt im nächsten Schritt einer unserer Mitarbeiter telefonisch oder per eMail Kontakt mit Ihnen auf, um eventuell noch erforderliche Angaben zu erfragen. Gern steht Ihnen dieser Mitarbeiter auch für weitere Fragen zur Verfügung.
2. Nach positiver Prüfung rügen wir für Sie die überhöhte Miete und machen Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Ihrem Vermieter geltend. Nur Ihre Rüge verpflichtet den Vermieter zur Erstattung überzahlter Miete ab Rügedatum. Ihre Rüge ist bares Geld!
3. In vielen Fällen erreichen unsere erfahrenen Mitarbeiter im Dialog mit Ihrem Vermieter eine Mietsenkung schon innerhalb kurzer Zeit, damit Sie sich schnell über dauerhaft weniger Miete freuen können.